Dürfen Richter solche Urteile fällen?

Diese Überschrift wähle ich bewusst, weil mit den Überschriften am vergangenen Wochenende vom 06.07.2011 „Dürfen Mörder Geld vom Staat bekommen?“ nicht die richtige Frage gestellt wurde.

Es geht um den, wegen Mordes an dem elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler überführten Magnus Gäfgen, der wegen Androhung von Folter im Zuge der Ermittlungen aus dem Jahre 2002 vor Kurzem 3000 Euro Entschädigung zugesprochen bekam.

König Salomo lebte um ca. 960 v. Chr. Und war König von Israel und Juda.
Im Talmud, wie auch im Koran und in den christlichen Erzählungen wird König Salomo als Weise bezeichnet. Bekannt ist bestimmt den meisten Menschen sein „Salomonisches Urteil“, wo sich zwei Frauen um ein Kind stritten.
Seine, im Vorfeld zu Urteilsverkündigung durchgeführte Strategie war insofern erfolgreich, als die Androhung einer Gewalttat (das Kind zu teilen) dazu führte, die Lügnerin zu entlarven.

Was anderes hatte am 01.10.2002 der Vernehmungsbeamte Ortwin Ennigkeit auf Weisung seines damaligen Chefs Wolfgang Daschner gemacht? Auch damals wurde zur Überführung eines Lügners und mit der Absicht ein Menschleben zu retten dieselbe Strategie angewandt: Folter wurde angedroht.
Das Ergebnis dieser Strategie war ähnlich: Die Lüge wurde durch die „weise Wahrheit“ ersetzt.

Im Nachhinein billigen beide Ergebnisse die angewandte Methode – sollte man meinen.

Der kleine Unterschied:
Vor ca. 3.000 Jahren wurde dies – und bis in unsere Zeit rein reichend – als weise betrachtet.
Heute wird der Richterspruch, dem Mörder 3.000.-€ Entschädigung zuzubilligen, als weise vom renommierten Strafrechtler Rainer Hamm bezeichnet mit der Begründung: „Es macht das, was das Landgericht tun musste nach den Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“

Alles war für mich und bestimmt viele Menschen schon ziemlich unerträglich – der Mord an dem 11-jährigen Jakob, dann die Ignoranz des Mörders von Jakob durch das Eröffnen eines Nebenkampf-Schauplatzes (um sich und von der scheußlichen Tat abzulenken)
Gerade diese Aussage des Strafrechtlers Rainer Hamm veranlasste mich ursächlich hier meine Gedanken niederzuschreiben.

Meine nachfolgenden Gedanken dazu sind leider nicht in ein paar Sätze zu fassen und ich bitte um Geduld.
Dafür verspreche ich, dass ich eine passende Antwort auf die Überschrift „Dürfen Richter solche Urteile fällen?“ liefere.

1. Welche Prinzipien der Urteilsfindung greifen in einem Rechtstaat, wie dem in Deutschland?

Die Urteilsfindung wird rechtsstaatlich durch Gesetze erreicht. Diese Gesetze wurden über die Jahrzehnte immer wieder ergänzt und interpretiert, was statt zu größerer Rechtssicherheit zu mehr Rechtsunsicherheit führte. Durch diese „Verwässerung“ der Gesetze durch Interpretationen und manchmal zu schnell zusammengezimmerten Gesetzen von „im Sinkflug“ begriffenen Regierungen kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode entstand eine Gesetzesflut zweifelhafter Qualität, die wiederum von den Richtern ein erhebliches Interpretationsvermögen abverlangte.
Da wir im Richterstand, wie auch in anderen Berufen, TOP-Leute, wie auch weniger gute Leute finden, gibt es leider immer wieder „zum Himmel schreiende“ Urteile von Richtern, die in den nächsten Instanzen ausgebügelt werden müssen – wenn dies im Rahmen der scheinbar zwingend vorgegebenen Gesetze noch möglich ist.
Nur, für diese zwingend den Richtern als Urteilsmaßstab vorgegebenen Gesetze (laut Gesetz) sind kein wirklicher Maßstab mehr, sie sind nur noch ein richtungsweisender Maßstab.
Für Juristen eher verständlich wird das deutlich im Vortrag von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Simon vom 3. November 2008 „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat?“ à sieheNr. 154

Für Nichtjuristen meine „Interpretation“ des Vortrages „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat?“:
Durch die wenig ausreichend durchdachten und zusammengezimmerten und über die Jahre verwässerten = interpretierten Gesetze sehen sich die „geistig fitteren“ Richter genötigt weise – über die Gesetze hinweg – zu urteilen.

Im aktuellen Entschädigungsfall „Magnus Gäfgen“ ist aus meiner Sicht kein weises Urteil ergangen.
Dazu später mehr.


2. Welche Prinzipien der Urteilsfindung greifen im vereinten Europa?

Da im EU-Gerichtshof in Straßburg alle Mitgliedsstaaten (und deren Gesetze) berücksichtig werden müssen, auch die verwässerten deutschen Gesetze, ist daraus schlusszufolgern, dass die Gesetze nicht eindeutiger, sondern noch schwammiger werden.
Wenn dann, wie im noch nicht lange zurückliegenden Urteil des EU-Gerichtshofes vom Mai 2010 beschlossen wurde, dass alle nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilten Täter wieder freigelassen werden müssen und ein, durch dieses Urteil freigekommener, 51-jähriger Sexualstraftäter im Juli 2011 in Dortmund ein 7-jähriges Mädchen missbrauchte (kein Einzelfall), dann wird klar, dass hier eine Institution geschaffen wurde, die unfähiger – als die Einzelstaaten selbst – Recht sprechen soll.

Dazu passend eine Meldung vom FOCUS, Donnerstag, 14.04.2011:
Sicherungsverwahrung / Menschenrechtsgerichtshof kritisiert deutsche Justiz
Die rückwirkende Sicherungsverwahrung in Deutschland verletzt die Menschenrechtskonvention.
Nach dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs muss Deutschland einem Sexualstraftäter Schmerzensgeld zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen nachträglicher Verlängerung der Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach dem Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ gab der Gerichtshof einem 58-jährigen Sexualstraftäter Recht. Der Vorbestrafte war 2009 erst sieben Jahre nach Ablauf der zur Tatzeit zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren aus der Sicherungsverwahrung in Bruchsal entlassen worden. Die Richter sprachen dem Mann ein Schmerzensgeld von rund 31 000 Euro für das erlittene Unrecht zu.

Der Sexualstraftäter, der wegen Vergewaltigung und Vergewaltigungsversuch mehrfach vorbestraft war, wurde letztmals 1990 wegen versuchter sexueller Nötigung verurteilt. Das Landgericht Heilbronn ordnete damals zusätzlich seine Sicherungsverwahrung an, die damals auf maximal zehn Jahre begrenzt war. Der Mann wurde jedoch nach Ablauf der Frist nicht entlassen, da die Zehnjahresgrenze 1998 rückwirkend aufgehoben wurde. Stattdessen blieb er bis August 2009 in Verwahrung. Seine Verfassungsbeschwerde war vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden.

Mein Kommentar dazu:
Verborgen hinter vermeintlichen Gesetzen sprechen hier EU-Richter (Un-)Recht, dass zum Himmel schreit.
In diesem Zusammenhang verweise ich noch mal auf die Ausführungen von Prof. Simon -> Nr. 154
Wo ist da noch der „gesunde Menschenverstand“ bei diesen EU-Richtern?
Hier müssen ziemlich gesetzestreue = einfältige Richter am Werke sein, die der Rechtsprechung durch ihre gesetzestreue = einfältige Rechtsprechung einen Bärendienst erweisen.

Dazu ein passender Spruch von mir vom 07.10.2009:
Es bräuchte keine ausgefeilten Gesetze, die nur zur Verwirrung führen und zur Falschauslegung verführen, wenn es weise Richter gäbe.

in Kurzform:
Es braucht keine ausgefeilten Gesetze – nur weise Richter.



Wo sind die weisen Richter, die Deutschland und vor allem Europa braucht?


3. Welche Rechte hat ein Mensch?

Beschrieben in den Menschenrechten und allgemein formuliert:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit usw.

Speziell der Artikel 1 der Menschrechte sagt:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.
Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

* Was sagt uns dazu ein französischer Publizist vor ca. 150 Jahren:
Im Gefolge des Glaubens an die Gleichheit ist die demokratische Heuchelei unvermeidlich.

Alexis de Tocqueville
französischer Publizist, Politiker und Historiker.
* 29. Juli 1805 in Verneuil-sur-Seine
† 16. April 1859 in Cannes
Begründer der vergleichenden Politikwissenschaft.
In diesem Artikel und den nachfolgenden 29 werden die Rechte der Menschen beschrieben.
Daraus leiten Verbrecher und auch Schwerverbrecher ihre vermeintlichen Rechte ab, die zuvor an 2 Beispielen mit kaum nachvollziehbaren Urteilen beschrieben wurden.

Wenn wir uns den Artikel 1 genauer ansehen, dann werden einerseits Würde und Rechte mit Geburt unterstellt, was zu Begabungen, wie Vernunft und Gewissen führt. (auch dies ist eine Unterstellung)
Dann folgt ein frommer Wunsch: Sie sollen sich einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Betrachten wir nun mal Gäfgen in Bezug auf den Artikel 1, so fällt vielleicht dem Einen oder Anderen auf, dass (von den Rechten mal abgesehen) von Würde, Vernunft und Gewissen kaum etwas festzustellen ist.
Auch den frommen Wunsch, dem Jakob im Geiste der Brüderlichkeit zu begegnen, kam er wohl nicht nach.

Wenn schon jemand, wie Gäfgen den Artikel 1 nicht erfüllt, ausfüllt, warum sollen dann für ihn gleiche Menschrechte, wie für andere, friedliebende, und friedlich lebende Menschen gelten?
Schon alleine die Tatsache, dass er aktuell (August 2011) inhaftiert ist, zeigt auch dem einfach denkenden Menschen, dass hier der Artikel 13 der Menschenrechte nicht greift:

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.


Heißt das, dass die EU-Richter dem Gäfgen hier evtl. auch mal in einer Lust- und Laune-Aktion und getreu dem Gesetzes-Text des Artikel 13 die Freiheit schenken?

Pardon, ich sehe da überhaupt keinen Unterschied zum Sicherungsverwahrungsgesetz und zu den irrsinnigen Schadensersatzforderungen von Straftätern.

Liebe EU-Richter: Wo bleibt da bei Euch der gesunde Menschenverstand?
Deshalb noch mal mein Spruch vom 07.10.2009: Es bräuchte keine ausgefeilten Gesetze, die nur zur Verwirrung führen und zur Falschauslegung verführen, wenn es weise Richter gäbe.

Liebe deutsche Richter:
Ich kann nicht, isoliert vom Problemfall, in diesem Falle vom Mörder eines 11-jährigen Jungen, nach Gesetzeslage und unter Missachtung des Artikel 1 der Menschenrechte dem menschenrechtsverachtenden und dem Artikel 1 nicht gerecht werdenden Gäfgen in irgend einer Weise – in diesem komplexen Zusammenhang – ein Recht auf Entschädigung zusprechen!



Deshalb zum Schluss:

4. Welche Rechte hat ein verurteilter und einsitzender Straftäter?

Noch mal bezugnehmend auf den Artikel 1 der Menschenrechte und als provozierenden Hinweis auf den Artikel 13 dürfte jedem einigermaßen normal denkenden Menschen – und hier schließe ich auch die Juristen mit ein – klar sein, dass diese Rechte eingeschränkt sind.

Irgendwie muss doch, gerade wegen dem Wahn nach Gleichbehandlung, auch noch Gerechtigkeit walten.

Wie soll einem Straftäter das Ausmaß seines Verbrechens begreiflich gemacht werden, wenn er solche – menschenverachtende und die Opfer und die Hinterbliebenen verachtende - rechtliche Mittel anhand bekommt, die ihn, wie im Falle Gäfgen noch dazu bringt, aller Welt weißmachen zu wollen, dass er von den Folterandrohungen psychische Folgeschäden erlitten hat? Was sind dagegen die, von mir hier unterstellten Alpträume eines Gäfgen wegen seiner Mordes am Jakob? Da muss doch eine solch lächerlich vorgetragene psychische Schädigung wegen der angedrohten Folterung geradezu unbedeutend und vernachlässigbar sein. Ich unterstelle hier dem Magnus Gäfgen eine bewusst vorgetragene Täuschung des Gerichtes über seine Psyche, die ihm in der Urteilsbegründung Vorteile verschaffte.
Wenn er sich das (seine psychische Schädigung) lange genug einredet, dann glaubt er auch noch daran und entfernt sich immer mehr vom Artikel 1, ein Gewissen zu haben – ein schlechtes Gewissen wegen seines Mordes am Jakob zu haben.



Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass Richter – zu ihrem eigenen Wohle – zum Wohle des Opfers – zum Wohle der Bürger von Deutschland und vor allem zum Wohle und Gewissen des Magnus Gäfgen solche Urteile nicht fällen dürfen!



Wie können zukünftig solche Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung – gegen die Menschlichkeit – gegründet mit den Menschenrechten - verhindert werden?

Durch direkte Verantwortung der Rechtsprechenden und Gutachter!

Beispiel:
Wenn ein Gutachter einem Kinderschänder attestiert geheilt zu sein – entgegen den bisherigen Erfahrungen – und mit dem Wissen, dass es das (unterstellt) einzige Streben des Kinderschänders ist in den inhaftierten Jahren seine, ihn betreuenden Psychologen zu täuschen, um seinem Trieb nachgehen zu können, dann sollte beim erneuten Kinderschänden der Gutachter mit zur Verantwortung gezogen werden.
Damit meine ich die zeitlich gleiche Inhaftierung des Gutachters, zusammen mit dem Täter.

Der kleine Unterschied nach Haftverbüßung: Die Sicherungsverwahrung für den Gutachter kann wegfallen.

Wem das zu abwegig erscheint, der hat mal wieder – und wie es leider zu oft geschieht – die vielen armen Opfer vergessen, die umgebracht wurden, oder deren Psyche massiv und ein ganzes Leben lang geschädigt wurde.

Ulrich H. Rose
* 06.04.1951
vom 07.08.2011


Zum Thema Richter, Rechtsanwälte, Sachverständige, Journalisten, Redakteure fällt mir ein Spruch von William Shakespeare (1564 - 1616), englischer Dichter, Dramatiker, Schauspieler und Theaterleiter ein:

Ein jeder soll die Konsequenzen seines Handelns tragen.



oder anders formuliert:
Wer die Konsequenzen seines Handelns nicht tragen muss, der richtet – ohne denken und nachdenken zu müssen – und, wenn es die Gesetze so hergeben – Schaden an und manchmal auch zugrunde. (siehe z. Bsp. 3. Reich) Ulrich H. Rose vom 15.08.2011